Ersatzbetreuung

Ersatzbetreuung Kindertagespflege:

Im Auftrag des Jugendamtes Pfaffenhofen übernimmt die Ersatzbetreuung für in Tagespflege betreute Kinder in meiner Kindertagespflege
Herr Wolfgang Reichelt (Qualifizierte Tagespflegeperson).

In unserer Kindertagespflege bieten wir verlässliche Betreuung wenn die Bezugstagespflegeperson der Kinder z.B. aufgrund Krankheit ausfällt. Damit tragen wir zu einer verlässlichen Betreuungssituation in der Kindertagespflege bei und entlasten die Tagespflegepersonen.
In der Tagespflegestelle ist eine qualifizierte Tagespflegeperson zur Ersatzbetreuung tätig.

Die Tagespflegeperson darf maximal 5 Kinder gleichzeitig in der Ersatzbetreuung betreuen.
Für Eltern und Tagespflegeperson ist die Verlässlichkeit der Kinderbetreuung unerlässlich. Da die Kindertagespflege höchst persönlich zu erbringen ist, Kinder werden ihren Tagespflegepersonen per Vertrag zugeordnet – ergibt sich beim Ausfall von Tagespflegepersonen (z.B. wegen Krankheit oder Urlaub) für viele Familien der Bedarf für eine Ersatzbetreuung.

Der Gesetzgeber hat daher geregelt, dass die Träger der Öffentlichen Jugendhilfe bei Ausfall der TPP rechtzeitig eine alternative Betreuungsmöglichkeit zur Verfügung stellen müssen. Damit soll die Kindertagespflege als Form der Kinderbetreuung gestärkt und den verlässlichen Betreuungsstrukturen in Kindertageseinrichtungen angeglichen werden. Allerdings gilt auch weiterhin: Auch Kinder brauchen Urlaub.

An regulären angekündigten betreuungsfreien Tagen der Tagespflegeperson, sollten die Eltern nach Möglichkeit ihre Kinder selbst betreuen. Die Ersatzbetreuung greift hier nur in absoluten Ausnahme- oder Sonderfällen und nach Abstimmung zwischen Ersatzbetreuung, Regulärer Tagespflegeperson und den Eltern.

Gesetzliche Grundlage:

Der gesetzliche Auftrag der Ersatzbetreuung ist im Bayerischen Kinderbildungs- und – betreuungsgesetz (BayKiBiG) formuliert.
Einfluss nehmen auch die weiteren gängigen Gesetzesgrundlagen, so das Achte Buch Sozialgesetz, die UN- Kinderechtskonvention,
sowie das Bundeskinderschutzgesetz.

SGB VIII: §8a, 8b, §23 Abs.4, §24 Abs.2, §43, §45, BayKiBiG: Art. 20 Abs.

Anmeldung Ersatzbetreuung

Ersatzbetreuungsperson für die Kindertagespflege – Die Waldwichtel:

Wolfgang Reichelt: +49 151 / 46 48 14 10 oder
E-Mail: ersatzbetreuung@die-wald-wichtel.de